Meine Anfrage zum Winterdienst und Ordnungsmaßnahmen der Stadt Olpe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in meiner Funktion als Stadtverordnete bitte ich zeitnah um ausführliche schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

In den Kalenderwochen 1 und 2 kam und kommt es im Stadtgebiet Olpe zu einem erheblichen Wintereinbruch, der sich deutlich im Stadtbild sowie in der Verkehrssituation bemerkbar macht und gemacht hat. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten:

1. Winterdienst – Problemlagen
a) Ist der Stadtverwaltung bekannt, in welchen Bereichen des Stadtgebiets es in den genannten Kalenderwochen zu besonderen Problemen oder Verzögerungen beim Winterdienst gekommen ist?
b) Falls ja, bitte ich um Darstellung, wo diese Problemlagen aufgetreten sind und aus welchen Gründen (z. B. Personalengpässe, Witterungsbedingungen, technische Ausfälle, Priorisierung nach Räum- und Streuplänen).
c) Gibt es für den städtischen Winterdienst verbindliche zeitliche Vorgaben, aus denen hervorgeht, ab welchen Uhrzeiten mit Räum- und Streumaßnahmen begonnen wird, bis zu welchen Uhrzeiten bestimmte Straßenkategorien (z. B. Hauptverkehrsstraßen, Nebenstraßen, Gehwege, Schulwege) geräumt bzw. gestreut sein sollen?

2. Einsatz- und Dokumentationsgrundlagen des Winterdienstes
a) Existiert ein Einsatz- bzw. Räum- und Streuplan, aus dem hervorgeht, wann und in welchen Bereichen der Winterdienst tätig war?
b) Falls ja, bitte ich um Auskunft, ob diese Einsätze dokumentiert werden (z. B. digital, per Fahrtennachweis, GPS-Tracking) und ob eine Auswertung für die Kalenderwochen 1 und 2 möglich ist.

3. Tätigkeiten des Ordnungsamtes
a) Ist es zutreffend, dass das Ordnungsamt in den genannten Kalenderwochen Verwarnungen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen („Knöllchen“) im Stadtgebiet ausgesprochen hat?
b) Falls ja, bitte ich um Auskunft, welche Arten von Verstößen hierbei überwiegend festgestellt wurden.

4. Parkverstöße bei winterlichen Witterungsbedingungen
a) Wurde bei Kontrollen ausschließlich auf das Überschreiten von Parkzeiten geachtet oder auch auf Parkverstöße außerhalb gekennzeichneter Parkflächen?
b) Falls auch Parkverstöße außerhalb von Parkflächen geahndet wurden: Wie wurde in diesen Fällen berücksichtigt, dass Markierungen von Parkflächen aufgrund von Schnee und Eis teilweise oder vollständig nicht erkennbar gewesen sein könnten?

Ich bitte um eine differenzierte Darstellung der vorgenannten Punkte sowie (soweit möglich) um zahlenmäßige Angaben zur besseren Einordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Christin-Marie Stamm

Hier die Rückmeldung des Bürgermeisters:

Sehr geehrte Frau Stamm, 

gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Erlauben Sie mir eingangs noch eine kurze Bemerkung: Der Winterdienst ist immer wieder durchaus ein Thema, was von den Bürgerinnen und Bürgern sehr differenziert betrachtet wird. Daher möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kreisstadt Olpe alles in ihrer Macht stehende tut, um die Auswirkungen der Wetterlage in einem guten und erträglichem Maß zu halten, jedoch nicht überall gleichzeitig vor Ort sein kann. Insgesamt freut es mich sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger durchaus auch diverse positive Rückmeldungen zur Leistungserbringung im Rahmen des Räum- und Streudienstes abgegeben haben.

Hinsichtlich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr möchte ich ergänzend zu den Ausführungen unten darauf hinweisen, dass unsererseits nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, wenn dies auch rechtmäßig ist – also auch die Verkehrszeichen erkennbar sind. Im Sinne einer lückenlosen Beweisführung werden daher zu jeder ausgesprochenen Verwarnung unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes (Knöllchen) Fotos der vorgefundenen Situation vorgehalten.

Nun konkret zu den gestellten Fragen. Die Antworten sind jeweils unten farblich dargestellt.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben gedient zu haben und stehe für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Tobias Schulte
Kreisstadt Olpe
Bürgermeister

ANTWORTEN

1. Winterdienst – Problemlagen

a) Ist der Stadtverwaltung bekannt, in welchen Bereichen des Stadtgebiets es in den genannten Kalenderwochen zu besonderen Problemen oder Verzögerungen beim Winterdienst gekommen ist?

Antwort: Ja, das ist der Stadtverwaltung bekannt.

b) Falls ja, bitte ich um Darstellung, wo diese Problemlagen aufgetreten sind und aus welchen Gründen (z. B. Personalengpässe, Witterungsbedingungen, technische Ausfälle, Priorisierung nach Räum- und Streuplänen).

Antwort: Es ist zu Verzögerungen im Bezirk „An der Eichhardt und Lütringhausen“ sowie „Am Bratzkopf und Rüblinghausen“ gekommen. In beiden Bezirken bedient sich die Kreisstadt Olpe eines Drittunternehmens, was durchaus gängige Praxis ist. Bei diesen Unternehmen sind u.a. neue Fahrer eingesetzt worden, die erstmalig im Winterdienst tätig waren, so dass es zu Anlaufproblemen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wurde durch die Leitung des Baubetriebshofes direkt am 05.01.2025 interveniert (Gespräch mit den Auftragnehmern), so dass sich die Lage – nach hiesigen Erkenntnissen – deutlich entspannt hat.

Eine der größten Problemlagen im Übrigen ist schlichtweg, dass durch parkende Fahrzeuge in Wendehämmern, in Parkverbotszonen oder an anderen Engstellen die Mindestdurchfahrtbreite von 3 m nicht mehr gegeben ist und dadurch eine Schneeräumung für das eingesetzte Räumfahrzeug unmöglich wird. 

c) Gibt es für den städtischen Winterdienst verbindliche zeitliche Vorgaben, aus denen hervorgeht, ab welchen Uhrzeiten mit Räum- und Streumaßnahmen begonnen wird, bis zu welchen Uhrzeiten bestimmte Straßenkategorien (z. B. Hauptverkehrsstraßen, Nebenstraßen, Gehwege, Schulwege) geräumt bzw. gestreut sein sollen? 

Antwort: Die Vorgaben für den Winterdienst, etc. ergeben sich aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (vgl. Ortsrecht / Stadt Olpe dort 30.1)

2. Einsatz- und Dokumentationsgrundlagen des Winterdienstes

a) Existiert ein Einsatz- bzw. Räum- und Streuplan, aus dem hervorgeht, wann und in welchen Bereichen der Winterdienst tätig war?

Antwort: Die Kreisstadt Olpe nutzt im Rahmen eines Pilotprojekts erstmalig und als eine der ersten Kommunen hiesigen Bereich ein GPS-Modul, durch welches die Kreisstadt Olpe in der Lage ist, alle eigenen eingesetzten Fahrzeuge sowie der Subunternehmer per GPS und mit Zeitstempel die Winterdiensttätigkeit zu belegen.

b) Falls ja, bitte ich um Auskunft, ob diese Einsätze dokumentiert werden (z. B. digital, per Fahrtennachweis, GPS-Tracking) und ob eine Auswertung für die Kalenderwochen 1 und 2 möglich ist.

Antwort: Vgl. zu 2a.

3. Tätigkeiten des Ordnungsamtes

a) Ist es zutreffend, dass das Ordnungsamt in den genannten Kalenderwochen Verwarnungen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen („Knöllchen“) im Stadtgebiet ausgesprochen hat?

Antwort: Ja, in der KW 2. 

b) Falls ja, bitte ich um Auskunft, welche Arten von Verstößen hierbei überwiegend festgestellt wurden.

Antwort: Parken ohne Parkscheibe
Parken im eingeschränkten Haltverbot
Parkzeitüberschreitungen
Parken ohne gültigen Parkschein

4. Parkverstöße bei winterlichen Witterungsbedingungen

a) Wurde bei Kontrollen ausschließlich auf das Überschreiten von Parkzeiten geachtet oder auch auf Parkverstöße außerhalb gekennzeichneter Parkflächen?

Antwort: Missachtung von Markierungen wird nur in den Fällen geahndet, in denen die Markierungen zweifelsfrei erkennbar sind.

b) Falls auch Parkverstöße außerhalb von Parkflächen geahndet wurden:

Wie wurde in diesen Fällen berücksichtigt, dass Markierungen von Parkflächen aufgrund von Schnee und Eis teilweise oder vollständig nicht erkennbar gewesen sein könnten?

Antwort: Verwarnungsgelder werden grundsätzlich nur ausgesprochen, wenn die zugrundeliegenden Verkehrszeichen klar erkennbar sind.