Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in meiner Funktion als Stadtverordnete bitte ich zeitnah um ausführliche schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
In den Kalenderwochen 1 und 2 kam und kommt es im Stadtgebiet Olpe zu einem erheblichen Wintereinbruch, der sich deutlich im Stadtbild sowie in der Verkehrssituation bemerkbar macht und gemacht hat. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten:
1. Winterdienst – Problemlagen
a) Ist der Stadtverwaltung bekannt, in welchen Bereichen des Stadtgebiets es in den genannten Kalenderwochen zu besonderen Problemen oder Verzögerungen beim Winterdienst gekommen ist?
b) Falls ja, bitte ich um Darstellung, wo diese Problemlagen aufgetreten sind und aus welchen Gründen (z. B. Personalengpässe, Witterungsbedingungen, technische Ausfälle, Priorisierung nach Räum- und Streuplänen).
c) Gibt es für den städtischen Winterdienst verbindliche zeitliche Vorgaben, aus denen hervorgeht, ab welchen Uhrzeiten mit Räum- und Streumaßnahmen begonnen wird, bis zu welchen Uhrzeiten bestimmte Straßenkategorien (z. B. Hauptverkehrsstraßen, Nebenstraßen, Gehwege, Schulwege) geräumt bzw. gestreut sein sollen?
2. Einsatz- und Dokumentationsgrundlagen des Winterdienstes
a) Existiert ein Einsatz- bzw. Räum- und Streuplan, aus dem hervorgeht, wann und in welchen Bereichen der Winterdienst tätig war?
b) Falls ja, bitte ich um Auskunft, ob diese Einsätze dokumentiert werden (z. B. digital, per Fahrtennachweis, GPS-Tracking) und ob eine Auswertung für die Kalenderwochen 1 und 2 möglich ist.
3. Tätigkeiten des Ordnungsamtes
a) Ist es zutreffend, dass das Ordnungsamt in den genannten Kalenderwochen Verwarnungen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen („Knöllchen“) im Stadtgebiet ausgesprochen hat?
b) Falls ja, bitte ich um Auskunft, welche Arten von Verstößen hierbei überwiegend festgestellt wurden.
4. Parkverstöße bei winterlichen Witterungsbedingungen
a) Wurde bei Kontrollen ausschließlich auf das Überschreiten von Parkzeiten geachtet oder auch auf Parkverstöße außerhalb gekennzeichneter Parkflächen?
b) Falls auch Parkverstöße außerhalb von Parkflächen geahndet wurden: Wie wurde in diesen Fällen berücksichtigt, dass Markierungen von Parkflächen aufgrund von Schnee und Eis teilweise oder vollständig nicht erkennbar gewesen sein könnten?
Ich bitte um eine differenzierte Darstellung der vorgenannten Punkte sowie (soweit möglich) um zahlenmäßige Angaben zur besseren Einordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Christin-Marie Stamm
